*Nach § 35a EStG können haushaltsnahe Dienstleistungen im Privathaushalt mit 20 % der Aufwendungen (ausschließlich Arbeits-/Fahrtkosten) steuerlich angerechnet werden - max. 4.000 € pro Jahr. Für Handwerkerleistungen (Wartung/Reparatur im Haushalt) sind ebenfalls 20 % der ausgewiesenen Arbeitskosten begünstigt, max. 1.200 € pro Jahr.
- Nur Privatkunden und im eigenen Haushalt (keine gewerbliche Nutzung).
- Unbare Zahlung erforderlich (z. B. EC-/Karte, Überweisung). Keine Barzahlung.
- Die Arbeitszeit inkl. Anfahrt muss auf der Rechnung getrennt von Material/Hardware ausgewiesen sein.
- Neuanschaffungen/Hardware/Software-Lizenzen sind nicht begünstigt.
- Steuerbonus wird im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung gewährt (kein „Rabatt an der Kasse“).
Hinweis: Keine Steuerberatung. Ob und in welcher Höhe eine Begünstigung möglich ist, hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Bitte wenden Sie sich im Zweifel an Ihre Steuerberatung.
Beispiel: 2 Stunden Arbeitszeit + Anfahrt = 160 € Arbeitskosten → Steuerbonus ≈ 32 €.