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FRITZ!Box blockiert bestimmte Internetseiten: FRITZ!OS 8.50

Die FRITZ!Box blockiert bestimmte Internetseiten? Prüfen Sie nach FRITZ!OS 8.50 die DNS-Filterlisten und geben Sie vertrauenswürdige Domains gezielt frei.

FRITZ!Box blockiert bestimmte Internetseiten: FRITZ!OS 8.50
Symbolbild · teilweise KI-generiert oder KI-bearbeitet
Das Wichtigste zuerst

Die FRITZ!Box blockiert bestimmte Internetseiten? Prüfen Sie nach FRITZ!OS 8.50 die DNS-Filterlisten und geben Sie vertrauenswürdige Domains gezielt frei.

Stand: 21. Oktober 2026. Ihre FRITZ!Box blockiert bestimmte Internetseiten, während andere weiterhin laden? Seit dem Start von FRITZ!OS 8.50 am 29. September 2026 kommt bei unterstützten Geräten ein eingerichteter DNS-Filter als Ursache infrage – das Update allein aktiviert jedoch keine vorgegebenen Sperrlisten. Prüfen Sie deshalb zuerst die vorhandenen Listen und erlauben Sie bei Bedarf einzelne vertrauenswürdige Domains, statt sämtliche Schutzfilter dauerhaft auszuschalten.

Zuerst prüfen: Ist der DNS-Filter überhaupt eingerichtet?

Der DNS-Filter prüft Anfragen nach Domainnamen, also den Namen von Internetangeboten. Er kann Zugriffe aus dem Heimnetz und dem Gastnetz blockieren. Das gilt allerdings nur für Geräte, die den DNS-Server der FRITZ!Box verwenden. FRITZ!OS enthält selbst keine vordefinierten DNS-Filterlisten.

Haben Sie oder ein Angehöriger kürzlich eine Filterliste ergänzt? Dann beginnen Sie dort. Fotografieren Sie vor Änderungen die vorhandenen Einstellungen. So können Sie später nachvollziehen, was verändert wurde.

  1. Öffnen Sie die Benutzeroberfläche Ihrer FRITZ!Box im Browser.
  2. Melden Sie sich mit dem FRITZ!Box-Kennwort an.
  3. Wählen Sie Heimnetz.
  4. Öffnen Sie Netzwerk.
  5. Wählen Sie Netzwerkeinstellungen.
  6. Klicken Sie auf Erweiterte Netzwerkeinstellungen ändern.
  7. Öffnen Sie DNS-Filter.
  8. Prüfen Sie, ob die Listenfilterung eingeschaltet ist.
  9. Kontrollieren Sie die eingetragenen Filterlisten und Domain-Ausnahmen.

Dieser Einstellungsweg ist in der Herstelleranleitung beschrieben. Fehlt der Menüpunkt bei Ihrem Modell oder Softwarestand, suchen Sie nicht nach ähnlich klingenden Einstellungen auf Verdacht. Als Mesh-Repeater oder IP-Client, also als nachgeordnetes Netzwerkgerät, bietet die FRITZ!Box diese Filterfunktion nicht an. Prüfen Sie dann den Mesh Master beziehungsweise den zuständigen Router.

Ungeeignete Filterlisten erkennen

Eine Liste für einen Werbeblocker im Browser ist nicht automatisch für den Router geeignet. Der Hersteller warnt ausdrücklich vor Listen wie EasyList Germany. Darin können Regeln stehen, die der DNS-Filter nicht unterstützt. Dadurch können Internetseiten unbeabsichtigt gesperrt werden.

  1. Notieren Sie den Namen jeder eingerichteten Liste.
  2. Prüfen Sie in der Beschreibung des Listenanbieters, ob die Liste ausdrücklich für DNS-Filter vorgesehen ist.
  3. Lassen Sie eine ungeeignete Liste durch die Person entfernen oder ersetzen, die den Filter eingerichtet hat.
  4. Testen Sie danach die betroffene Internetseite erneut.

Fügen Sie nicht vorsorglich weitere Listen hinzu. Für eine einzelne vertrauenswürdige Seite ist eine gezielte Ausnahme der übersichtlichere nächste Schritt. Bei einer offensichtlich ungeeigneten Liste sollten Sie dagegen die Ursache beheben lassen, statt immer mehr Ausnahmen anzulegen.

Eine Webseite über Domain-Ausnahmen freigeben

Ist eine bekannte, vertrauenswürdige Seite betroffen, können Sie deren Domain ausdrücklich erlauben. Domain-Ausnahmen haben Vorrang vor Filterlisten. Eine erlaubte Domain hat außerdem Vorrang vor einer gesperrten Domain. Die übrige Listenfilterung kann eingeschaltet bleiben.

Bleiben Sie dazu im oben geöffneten Bereich DNS-Filter:

  1. Klicken Sie unter Domain-Ausnahmen auf Eigene Domain hinzufügen.
  2. Legen Sie fest, dass die Domain erlaubt werden soll.
  3. Tragen Sie den vollständigen Domainnamen der gewünschten Seite ein.
  4. Klicken Sie auf Hinzufügen.
  5. Speichern Sie mit Übernehmen.
  6. Rufen Sie die betroffene Seite erneut auf.

Der Hersteller verlangt den vollständigen Domainnamen, nicht die Adresse eines einzelnen Artikels oder einer Unterseite. Übernehmen Sie den Namen sorgfältig, einschließlich eines gegebenenfalls vorhandenen „www“. Bei Unsicherheit lassen Sie den Eintrag prüfen, statt mehrere ähnliche Namen vorsorglich freizugeben.

Wichtig: Erlauben Sie keine unbekannte Domain allein deshalb, weil jemand Sie per Nachricht dazu auffordert. Übergehen Sie auch keine Sicherheitswarnung des Browsers. Notieren Sie nach jeder Änderung, welche Seite Sie freigegeben haben und ob die Freigabe geholfen hat.

Wenn bestimmte Internetseiten im WLAN weiterhin nicht funktionieren

Grenzen Sie jetzt ein, ob das Problem nur ein Gerät oder den gemeinsamen Internetzugang betrifft. Ändern Sie dabei immer nur eine Sache. Sonst lässt sich der Auslöser hinterher kaum zuordnen.

  1. Öffnen Sie dieselbe Seite auf einem zweiten Gerät im heimischen WLAN.
  2. Probieren Sie auf dem betroffenen Gerät einen anderen bereits installierten Browser.
  3. Notieren Sie die genaue Fehlermeldung.

Für einen zusätzlichen Vergleich können Sie am Smartphone kurz den Mobilfunkzugang verwenden. Nutzen Sie dafür eine bekannte Seite und vermeiden Sie größere Downloads.

Am iPhone vergleichen

  1. Öffnen Sie die Einstellungen.
  2. Öffnen Sie den Bereich WLAN.
  3. Schalten Sie WLAN aus.
  4. Rufen Sie die betroffene Seite über Ihre mobile Datenverbindung auf.
  5. Schalten Sie WLAN anschließend wieder ein.

Am Android-Handy vergleichen

  1. Öffnen Sie die Einstellungen.
  2. Suchen Sie nach WLAN; die Bezeichnung des übergeordneten Bereichs unterscheidet sich je nach Hersteller.
  3. Schalten Sie WLAN aus.
  4. Rufen Sie die betroffene Seite über Ihre mobile Datenverbindung auf.
  5. Schalten Sie WLAN anschließend wieder ein.

Bewerten Sie einen erfolgreichen Mobilfunktest als Hinweis, nicht als Beweis für einen Fehler der FRITZ!Box. Prüfen Sie weiter, bevor Sie Einstellungen dauerhaft ändern. Funktioniert inzwischen gar keine Internetseite mehr, passt unser Ratgeber WLAN funktioniert nicht: Ursachen zuhause prüfen besser zu Ihrem Fehlerbild.

Was das Update erklärt – und was nicht

Die Verteilung von FRITZ!OS 8.50 begann mit der FRITZ!Box 7690. In den offiziellen Download-Verzeichnissen ist die Version für die FRITZ!Box 5630 auf den 8. Oktober 2026 und für die FRITZ!Box 5690 auf den 15. Oktober 2026 datiert. Weitere Modelle folgen schrittweise; daraus ergibt sich kein einheitlicher Installationszeitpunkt für alle Haushalte.

Ein Praxistest vom 14. Oktober 2026 berichtete über blockierte Nachrichtenseiten nach Einrichtung des Filters. Das ist ein konkreter Erfahrungsbericht, kein Nachweis eines allgemeinen Firmwarefehlers. Für falsch blockierte Domains beschreibt der Hersteller bereits die Ausnahmefunktion. Ein pauschales Reparatur-Update lässt sich daraus nicht ableiten.

Als Übergang empfehlen wir eine gezielte Freigabe nach Prüfung der Domain. Bleibt die Ursache unklar, verwenden Sie für eine dringende Erledigung vorübergehend einen funktionierenden Zugang. Setzen Sie den Router nicht auf Werkseinstellungen zurück und schalten Sie nicht wahllos Schutzfunktionen ab.

Wann Sie sich Hilfe holen sollten

Holen Sie Unterstützung, wenn das FRITZ!Box-Kennwort fehlt, mehrere Router beteiligt sind oder Sie die Herkunft einer Filterliste nicht kennen. Auch wenn mehrere Geräte trotz Ausnahme dieselben Probleme zeigen, sollten die Einstellungen gemeinsam geprüft werden.

Halten Sie Modellname, installierte FRITZ!OS-Version, betroffene Internetadresse und Fehlermeldung bereit. Geben Sie Kennwörter nicht in öffentlichen Foren weiter. Lassen Sie Kabel und Anschlüsse unverändert, solange andere Internetseiten funktionieren.

Wenn Sie nicht weiterkommen: In unseren Einsatzgebieten kommt ein TechPate zu Ihnen nach Hause, deutschlandweit helfen wir per Fernhilfe am Telefon und mit sicherem Fernzugriff.

Häufige Fragen

Warum sind seit FRITZ!OS 8.50 einzelne Seiten gesperrt?

Eine eingerichtete DNS-Filterliste kann die Ursache sein. Das Update allein ist kein Beleg, denn FRITZ!OS liefert keine vordefinierten DNS-Filterlisten mit.

Wie kann ich in der FRITZ!Box eine Webseite freigeben?

Öffnen Sie im DNS-Filter die Domain-Ausnahmen und wählen Sie „Eigene Domain hinzufügen“. Legen Sie den vollständigen Domainnamen als erlaubt fest und speichern Sie über „Hinzufügen“ und „Übernehmen“.

Warum laden Internetseiten nicht trotz Internetverbindung?

Eine bestehende Verbindung schließt eine gezielte Domainsperre nicht aus. Prüfen Sie zunächst vorhandene Filtereinträge und vergleichen Sie anschließend dieselbe Seite auf einem zweiten Gerät.

Gilt der DNS-Filter auch für das Gast-WLAN?

Ja, er erfasst Domain-Anfragen aus Heimnetz und Gastnetz. Voraussetzung ist jeweils, dass das Gerät den DNS-Server der FRITZ!Box verwendet.

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